Betriebs- und Arbeitsmedizin
Zentrale Aufgaben der Betriebsmedizin sind die Arbeitssicherheit, die menschengerechte Arbeitsgestaltung und die Unterstützung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
Der Einsatz der Betriebsmedizin soll Gefahren (auf dem Weg zur/von der Arbeitstelle sowie am Arbeitsplatz selbst) verhindern bzw. verringern. Die dafür erforderlichen Maßnahmen bedeuten zwar Kosten für den Betrieb, die durch die Erfolge der Betriebsmedizin jedoch deutlich ausgeglichen werden (weniger Unfälle und Ausfallzeiten, geringere BG-Beiträge u.v.m.).
Über 30 Jahre Betriebsarzt-Kompetenz
Durch mehr als dreißig Jahre betriebsärztliche Tätigkeit für kleinere und größere Unternehmen steht Ihnen Dr. Klaus Gröbers umfangreiche Erfahrung in arbeitsmedizinischen, betriebspsychologischen und arbeits-organisatorischen Fragen zur Verfügung.
Vorsorge zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Betriebsmedizinische Maßnahmen sind für Betriebe, die eine ISO-Zertifizierung anstreben, unabdingbar. Zudem sind Betriebe nach den gesetzlichen Vorgaben (VGB 125) verpflichtet, einen Betriebsarzt zu beauftragen. Dieser betriebsmedizinisch qualifizierte Arzt wird per Betriebsarzt-Vertrag verpflichtet. Seine Einsatzzeiten richten sich nach den entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft, sowie nach der Anzahl der Mitarbeiter und dem zu erwartenden Gefährdungspotenzial.
Die Aufgaben des Betriebsarztes umfassen medizinische Vorsorge-Untersuchungen (Die so genannten „G-Untersuchungen“, in denen die von den Berufsgenossenschaften „G-Grundsätze“ zu Art und Zeitabfolge der Untersuchungen definiert sind. Die jeweiligen für Sie relevanten G-Untersuchungen teilen wir auf spezifische Anfrage gerne mit.) ebenso wie die umfassende Beratung der Verantwortlichen im Betrieb.
Vorsorge-Untersuchungen
Hierunter fallen Untersuchung für alle Gewerbezweige (wie z.B. Speditionen, Güternah- und -fernverkehr, Luftfahrtunternehmen, KfZ-Werkstätten, Müllabfuhr, Tischlereien, Erdarbeiten, Reittierhaltung, u.v.m).
Die Untersuchungen können, sofern entsprechende räumliche Möglichkeiten vorhanden sind, vor Ort durchgeführt
werden oder aber in den Räumen der betriebsmedizinischen Praxis im Hausarztzentrum.
Letzteres gilt insbesondere für Untersuchungen, die u.a. Lungenfunktionstest, EKG; Belastungs-EKG,
Blutwerte und andere Laboruntersuchungen beinhalten.
Für Details der Untersuchung (wie Umfang und Abstand der Nachuntersuchungen) gelten ebenfalls gesetzliche Vorschriften.
Begehungen, Sitzungen, Beratung
Im Betrieb sind jährlich mindestens vier Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses abzuhalten. Die Teilnehmer der Sitzung (in der Regel der Betriebsarzt, die für Arbeitssicherheit verantwortliche Fachkraft und weitere Mitarbeiter) besprechen, nach der Betriebsbegehung, Gefahrenpunkte und Abhilfemaßnahmen bzw. Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Von zentraler Bedeutung dabei sind
- Gestaltung/Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Mögliche chemische, physikalische oder biologische Einwirkungen
- Art/Auswahl/Zustand von Arbeitsmitteln, Maschinen und Geräten, Anlagen, Materialien
- Arbeitsverfahren und -abläufe, Arbeitszeiten
- Informationsfluss im Betrieb und psychologisches Arbeitsklima



